Ablauf einer Psychotherapie

Das Erstgespräch dient zum einen dem gegenseitigen Kennenlernen und zum anderen einer ersten Erfassung der Problematik.

Anschließend erfolgen weitere Termine, in denen unter Hinzuziehung von Bezugspersonen wie Eltern die Symptomatik weiter erfasst und u.a. eine biographische Anamnese erstellt wird. Sofern eine behandlungsbedürftige Problematik vorliegt, werden anschließend Therapieziele und ein Behandlungskonzept erstellt.

Kostenübernahme meiner psychotherapeutischen Tätigkeit:

Bei den Privaten Krankenversicherungen variiert die Kostenübernahme je nach Vertragsmodell und Kasse. In der Regel werden die Kosten für Psychotherapie übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Genaueres erfragen Sie bitte vor dem Erstgespräch bei Ihrer Privaten Versicherung. Falls Ihre Versicherung einen Antrag benötigt, fülle ich diesen gemeinsam mit Ihnen aus.

Bei Gesetzlich Versicherten kann, insofern Sie trotz Suche keinen Therapieplatz bei niedergelassenen Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten erhalten, die Kostenerstattung durch die Krankenkasse erfolgen. Dieser Anspruch ist in § 13 Absatz 3 SGB V geregelt! Bei der Antragstellung unterstütze ich Sie gerne.

Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte folgendem Link: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung

Bei weiteren Fragen oder falls noch etwas unklar sein sollte, kontaktieren Sie mich bitte!

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